Die allgemein gültigen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen das Fundament dar, auf dem unser Handeln sich begründet. Juristen haben uns hierzu viele Empfehlungen gegeben, die allerdings in der Praxis dann doch eher Ausnahmen regeln. In 99 Prozent aller unserer Geschäftsbeziehungen sind die Grundsätze des wertebasierten Handelns völlig ausreichend. Daher war es uns wichtig unsere AGB auch so fest zu legen, dass nicht nur die seltenen Sonderfälle damit eingegrenzt werden sondern insbesondere der Normalfall. Somit gibt es bei unseren AGB einen ersten Paragraphen (Philosophie des Unternehmens). Trotz seiner geringen juristischen Bindung, bindet er uns, unsere Lieferanten, Partner und auch unsere Kunden an ein wertebasiertes Fundament.
I. Philosophie des Unternehmens
Wir sind davon überzeugt, dass dieser Planet genügend Ressourcen zur Befriedigung der individuellen Bedürfnisse aller Menschen bietet. Auf dieser Basis ist unser nachhaltiges Gewinn/Gewinn-Denken fundamentiert. Ein weiteres wichtiges Fundament ist das Vertrauen zwischen den beteiligten Menschen. Dieses Vertrauen entsteht aus Vertrauenswürdigkeit. Wir möchten das Vertrauen der Menschen gewinnen, wir möchten uns deren Vertrauen würdig zeigen. Der erste Schritt zu beiderseitigem Vertrauen führt über das Verstehen und Respektieren der Sichtweise des anderen, insbesondere dessen Wünsche, Bedürfnisse und Ziele. Der zweite Schritt ist die nachvollziehbare Darlegung der eigenen Wünsche, Bedürfnisse und Ziele. Durch die Verfolgung dieses Weges gelangen wir gemeinsam mit allen Beteiligten zu einer besseren, erfolgsorientierten Lösung, die für alle gewinnbringend ist. Aus Eins und Eins wird so Drei.
Unser zentraler Unternehmenswert, an dem wir unser tägliches Handeln messen, lautet: „Mehr Wert Geben“. Wir möchten Mehr Wert Geben und somit dem Empfänger ein für ihn wertvolles Wachstum geben.
Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir geschaffen, um dieser Philosophie Ausdruck zu verleihen und sie anwendbar zu machen.
II. Allgemeines
1. Für sämtliche unserer Leistungen gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), es sei denn, dass schriftlich eine andere Regelung getroffen wurde. Diesen AGB entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt.
2. Ein Vertrag mit uns ist geschlossen, wenn der Kunde unser Angebot annimmt, ihm unsere schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder wir mit der Ausführung der Leistung beginnen. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sowie etwaige Beschaffenheitsvereinbarungen oder die Übernahme von Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Die Schriftform ist auch dann erforderlich, um diese Schriftformklausel aufzuheben.
III. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
1. Gegenstand unserer Leistungen sind die Beratung, die Entwicklung, die Wartung und der Vertrieb von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie die Lieferung von Waren aller Art der Informationstechnik. Der Leistungsumfang des Auftrags bestimmt sich nach der entsprechenden schriftliche Vereinbarung in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung.
2. Wir sind berechtigt, Dritte in die Vertragserfüllung einzuschalten.
IV. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Rücksichtnahme, umfassender Information und vorsorglicher Warnung vor Risiken und Schutz gegen störende Einflüsse auch von dritter Seite.
2. Wesentliche Vertragspflicht des Kunden bei der Durchführung des Auftrags ist, uns die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und bei der Durchführung mitzuwirken. Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Der Kunde hat uns zu informieren, wenn die Verwendung und Nutzung von Daten, Software, Informationen, Know How oder sonstigem wegen Rechte Dritter (Urheberrechte, Patent-, Markenrechte u.a.) nicht uneingeschränkt möglich ist.
3. Sollten Informationen oder Unterlagen des Kunden fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv nicht ausführbar sein, ist er nach Anzeige durch uns zur sofortigen Berichtigung und/oder Ergänzung verpflichtet. Von uns angezeigte Mängel oder Funktionsstörungen beigestellter Komponenten wird der Kunde unverzüglich beheben bzw. beheben lassen.
4. Werden uns vom Kunden Daten überlassen, haftet der Kunde für Schäden, die diese Daten verursachen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Daten bzw. der Datenträger mit einer Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer) behaftet sind. Überlässt uns der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehungen Daten, ist er zur Datensicherung und Anfertigung von Sicherheitskopien auf eigene Kosten verpflichtet. Unsere Server werden regelmäßig gesichert. Unsere Haftung bei Datenverlust beschränkt sich auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein von Sicherheitskopien, es sei denn, es ist uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Der Kunde hat die vereinbarten Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen in der erforderlichen Qualität und zu den vereinbarten bzw. zur Projektrealisierung erforderlichen Terminen ohne zusätzliche Kosten für uns zu erbringen.
V. Urheberrecht und Rechte Dritter
1. Wir behalten uns das Urheberrecht sowie das Verwertungsrecht an den durch uns erstellten eigenen Plänen, Computersoftware, Softwarelösungen und anderen Produkten und Dienstleistungen vor. Die Quellcodes der von uns erstellten Programme und Lösungen gehören nicht zum Lieferumfang unserer Produkte und Dienstleistungen und verbleiben unser alleiniges Eigentum. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2. An den von uns im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Software) erhält der Kunde ein einfaches zeitlich und räumlich unbegrenztes, nichtübertragbares Nutzungsrecht. Soweit gelieferte Software nicht von uns hergestellt wurde, richtet sich der Lizenzvertrag mit dem Kunden nach den jeweiligen Vorgaben des Herstellers dieser Software. Der Kunde ist nicht berechtigt, an den von uns gelieferten Plänen, Computersoftware, Softwarelösungen und anderen Produkten und Dienstleistungen bzw. den Quellcodes Veränderungen vorzunehmen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes bestimmt. Der Kunde ist berechtigt, Kopien zur Datensicherung anzufertigen. Bei Anfertigung der Kopien ist es dem Kunden untersagt, Schutzrechtshinweise zu entfernen.
3. Handelt es sich bei den gelieferten Produkten um Artikel, bei denen sich Urheberrechte und andere Schutzrechte ganz oder teilweise im Besitz Dritter, insbesondere der Hersteller, befinden, und sind wir berechtigt, diese Schutzrechte im Rahmen des Vertrages zu nutzen, so werden diese Rechte ebenfalls ausdrücklich vom Kunden anerkannt. Wir haften nicht dafür, dass die Produkte und Artikel im Sinne dieses Absatzes mit Rechten anderer Dritter behaftet sind. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht werden.
4. Wir sind berechtigt, auf den Produkten unserer Dienstleistung in geeigneter Weise auf unser Unternehmen hinzuweisen. Die Ausführung liegt in unserem Ermessen.
5. Unabhängig vom Umfang der Übertragung der Rechte auf den Kunden ist es uns gestattet, unter Beachtung der Geheimhaltungsverpflichtungen dieser AGB, sämtliche Arbeitsergebnisse, Ideen, Konzeptionen, erworbenes Know-how usw. für die weitere Erstellung von Software und im Rahmen andere Projekte zu nutzen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
VI. Fristen, Termine, Verzug
1. Termine haben lediglich einen orientierenden Charakter, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindliche Termine vereinbart worden. Verzug tritt erst ein, wenn der Kunde uns zuvor ergebnislos eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der geschuldeten Leistung gesetzt hat, er seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist und die vereinbarten Anzahlungen geleistet hat.
2. Unvorhersehbare und durch uns unverschuldete Umstände (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse u.ä.) berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Fertigstellungszeitpunkt um die Dauer der Behinderung hinaus zu schieben.
3. Geraten wir in Lieferverzug, hat uns der Kunde eine angemessene Frist von mindestens sechs Wochen zu setzen und darauf hinzuweisen, dass er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Nachfrist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, beschränkt auf den bei Vertragsschluss typischerweise zu erwartenden Schaden, höchstens aber 10% des Wertes des Auftragsteil, der nicht erfüllt wurde, es sei denn, dass uns oder den von uns eingesetzten Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist oder das Leben, der Körper oder die Gesundheit des Kunden durch die Pflichtverletzung verletzt wurden. Entgangener Gewinn wird nicht erstattet. Das gleiche gilt für Folgeschäden. Dies gilt auch für von uns zu vertretene Unmöglichkeit der Lieferung bzw. Leistung.
VII. Abnahme
1. Die Frist für die Mängelhaftung beträgt ein Jahr (bei Verbrauchern 2 Jahre). Findet auf den Auftrag Werkvertragsrecht Anwendung, beginnt diese Frist mit Abnahme des Werkes. Soweit nichts anderes bestimmt ist, erfolgt die Abnahme durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Bereitstellung und wird durch das Abnahmeprotokoll bestätigt. Unwesentliche Mängel, welche die Nutzbarkeit der Leistung zu dem vertraglich festgelegten Zweck nicht nachhaltig beeinträchtigen, berechtigen nicht dazu, die Abnahme zu verweigern. Ein schriftliches Abnahmeprotokoll wird erstellt. Das Recht, gesetzliche Mängelansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Bei in sich abgeschlossenen Teilleistungen besteht Anspruch auf Teilabnahmen.
2. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn – die Abnahme unter Verstoß gegen Absatz 1. oder trotz Aufforderung zu einer gemeinsamen Abnahmeprüfung unter Fristsetzung von 2 Wochen verweigert wird oder – der Kunde die Lieferung in Gebrauch nimmt.
3. Der Kunde ist bei Verträgen, auf die Kaufrecht Anwendung finden, verpflichtet, die Ware unverzüglich bei Empfang zu überprüfen. Beanstandungen, die im Zusammenhang mit erkennbaren Mängeln stehen, hat er unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche ab Empfang der Ware an uns vorzubringen. In jedem Fall hat die Rüge schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Mängelanzeige bei uns. Mängel an einem Teil der Lieferung führen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
VIII. Zahlungsbedingungen
1. Maßgeblich ist die schriftlich vereinbarte Vergütung. Alle Preise erfolgen in Euro, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. In den Preisen sind Verpackungs- bzw. Transportkosten sowie Kosten für Versicherungen nicht enthalten. Diese Kosten werden separat in Rechnung gestellt. In den Preisen sind keine Supportleistungen enthalten, es sei denn, dies wurde in der Auftragsbestätigung so vereinbart. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, so werden diese gesondert vereinbart.
2. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich und bis zur Auftragsbestätigung freibleibend. Eingehende Bestellungen gelten als Angebot. Der Auftraggeber ist zwei Wochen nach Eingang des Angebotes an dieses gebunden. Die Annahme des Angebotes erfolgt entweder durch Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des dem Angebot zugrunde liegenden Auftrags. Im Fall der schriftlichen Auftragsbestätigung ist deren Text für die Bestimmung des Vertragsinhaltes maßgeblich. Beanstandungen unserer Bestätigungsschreiben sind spätestens innerhalb einer Woche schriftlich geltend zu machen.
3. Rechnungsbeträge sind ohne Skontoabzug und spesenfrei innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.
4. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist in allen Fällen der Eingang des in der Rechnung ausgewiesenen Betrages auf einem unserer Geschäftskonten. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % (bei Verbrauchern 5 %) über dem zum Zeitpunkt der Fälligkeit gültigen Basiszinssatz zu sowie für jede Mahnung Mahngebühren von 10,00 € zu berechnen. Weitergehender Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
5. Der Kunde darf nur mit eigenen Gegenansprüchen aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Das gleiche gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Werden nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, wonach unsere Ansprüche gegenüber dem Kunden durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet erscheinen, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten. Eingehende Zahlungen werden bei mehreren unbeglichenen Forderungen gegen den Auftraggeber mit der jeweils ältesten Verbindlichkeit zuerst verrechnet.
6. Sämtliche Lieferungen und Leistungen sind zur ausschließlichen Benutzung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Ein etwaiger Export bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Im Fall eines Exports verpflichtet sich der Kunde zur Beachtung der jeweils gültigen Ausfuhrbestimmungen.
IX. Versand
1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand von Berlin aus. Die Wahl der Verpackung und die Wahl des Transportmittels liegen in unserem Ermessen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Kosten für Verpackung und Transport trägt in allen Fällen der Kunde.
2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn wir den Versand durch unser eigenes Personal vornehmen lassen.
X. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns an den Kunden gelieferten Waren sowie an den aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur vollständigen Zahlung ausdrücklich vor, sofern sie als Sachen im Sinne von § 90 BGB einzustufen sind und an ihnen Eigentum erworben werden kann. Eine etwaige vorbenannte Be- oder Verarbeitung durch den Kunden oder seinen Beauftragten lässt für uns lediglich Rechte, aber keine Pflichten entstehen. Soweit die vorgenannte Be- oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren mit anderen Waren erfolgt, erwerben wir Miteigentum an den neuen Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes der be- oder verarbeiteten Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen Ware zur Zeit der Be- oder Verarbeitung. Die hierbei entstehenden Miteigentumsanteile überträgt der Kunde auf uns und verwahrt sie für uns unentgeltlich.
2. Der Kunde ist ohne besondere Ermächtigung nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Wird dem Kunden ein solches Recht gestattet, hat er auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Gestatten wir dem Kunden die Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr an einen Dritten, tritt der Kunde die durch die Weiterveräußerung entstandenen Ansprüche aus der Vorbehaltsware in entsprechender Höhe an uns ab.
XI. Mängelbeseitigung
1. Soweit unsere Leistung mangelhaft ist, haben wir ein Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, sofern die Nacherfüllung für den Kunden nicht im Einzelfall unzumutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einen sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie von uns verweigert oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden unter Umständen die gesetzlichen Mängelansprüche zu. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe dieser AGB.
XII. Haftung
1. Im Falle des Schadenersatzes haften wir dem Grunde nach nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie für jede schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, d.h. für Vermögensschäden pro Schadensfall in Höhe von maximal € 150.000; bei Sachschäden ist die Höhe pro Schadensfall auf den vereinbarten Nettoauftragswert begrenzt. Entgangener Gewinn wird nicht erstattet.
2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Produkthaftung nach den §§ 1, 4 ProdHaftG bleiben von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
3. Soweit gemäß vorstehender Regelung die Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung unserer Organe, Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB), nicht hingegen für Ansprüche gemäß der §§ 1, 4 ProdHaftG.
4. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die durch eine fahrlässige Pflichtverletzung durch uns herrühren oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder der von uns eingesetzten Erfüllungsgehilfen beruhen.
XIII. Verjährung
1. Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr (bei Verbrauchern zwei Jahre) von dem gesetzlichen Verjährungsbeginn an. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche nach § 634a I Nr. 2 BGB. Sonstige vertragliche Ansprüche des Kunden, sofern dieser Unternehmer ist, wegen Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr von dem gesetzlichen Verjährungsbeginn an. Davon ausgenommen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen in den folgenden Fällen:
2. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen;für das Recht des Kunden, sich bei einer von uns zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung, vom Vertrag zu lösen;
für Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels und aus einer Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 639 BGB;
für Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 478 Abs. 2 BGB.
XIV. Treuepflichten/Abwerbungsverbot
1. Die Parteien unterlassen es, Mitarbeiter der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, aktiv (z.B: als freie Mitarbeiter oder als Mitarbeiter eines Dritten) ab- bzw. anzuwerben. Die vorstehende Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages für einen Zeitraum von 12 Monaten fort.
2. Wir sind berechtigt, von den Vertragspartner eine Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 geregelten Pflichten i.H.v. 15.000,00 € je Einzelfall zu verlangen. Diese Vertragsstrafe wird fällig, sobald ein Mitarbeiter von uns, ein Angestellten- oder freies Mitarbeiterverhältnis zu dem Kunden direkt oder indirekt eingeht.
XV. Geheimhaltung und Datenschutz
1. Soweit im Rahmen der Durchführung des Vertrages eine Vertragspartei Kenntnis von vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei bzw. der jeweils eingeschalteten Erfüllungsgehilfen (insbesondere über technische Informationen sowie geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten) erlangt, ist sie verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
2. Im Rahmen der Erfüllung des Auftrags sind wir befugt, Daten des Kunden unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
XVI. Mediation, Schlussbestimmungen
1. Meinungsverschiedenheiten werden die Parteien versuchen, in einer Mediation zu lösen. Die Mediation hat das Ziel, mit Hilfe eines Mediators eine interessengerechte Lösung zu erarbeiten, die die wirtschaftlichen, rechtlichen und ggfls. persönlichen Umstände der Parteien berücksichtigt und die in einer schriftlichen, vollstreckbaren Vereinbarung festgehalten wird. Die Parteien einigen sich auf einen Anwaltsmediator innerhalb von 10 Tagen, nachdem eine der Parteien schriftlich die Einleitung einer Mediation verlangt hat. Sollte keine Einigung erreicht werden, wird der Mediator durch die Rechtsanwaltskammer in Berlin bestimmt. Ort der Mediation ist Berlin. Die Verjährung mediationsgegenständlicher Ansprüche ist für die Dauer der Mediation gehemmt. Die Parteien verzichten für die Dauer der Mediation auf die Anrufung ordentlicher Gerichte oder Schiedsgerichte. Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes bleiben hiervon ausgenommen. Die Kosten der Mediation tragen die Parteien je zu gleichen Teilen. Sollte in der Mediation binnen 60 Tagen keine Lösung erreicht werden, ist jede Partei berechtigt, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
2. Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Berlin. Es findet deutsches Recht Anwendung.
3. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.